DietenbachWALD und Gemeinderat: „Ja, aber“
Mehr als 100 Radlerinnen und Radler kurvten am 25. November im Pulk durch die belebte Freiburger Innenstadt und danach zum Wald, um für dessen Fortbestand zu demonstrieren. Sie waren einem Aufruf des Aktionsbündnisses „Hände weg vom DietenbachWALD“ gefolgt, zu dem neben vielen Natur- und Klimaschutzorganisationen auch der BürgerInnenVerein Rieselfeld BIV e.V. gehört. Erneut kamen dabei viele Unterschriften für die entsprechende Petition zusammen.
Drei Tage später standen etwa 50 Männer und Frauen in der Kälte vor dem Freiburger Rathaus. „Jung und alt – DietenbachWALD“, „Das Thema Walderhalt lässt uns nicht kalt“, „Hände weg vom DietenbachWALD“ und ähnliche Slogans waren auf ihren Transparenten zu lesen. Die Demonstration richtete sich unmittelbar an die Mitglieder des Gemeinderats, die an diesem Nachmittag im Ratssaal über eine Änderung des Flächennutzungsplans für den neuen Freiburger Stadtteil Dietenbach zu entscheiden hatten. Einige von ihnen eilten rasch vorbei, manche ließen sich auf kurze Gespräche ein, die meisten benutzten den Hintereingang oder befanden sich schon in den Fraktionszimmern.
Entsprechend war das Ergebnis der Abstimmung: Nur Stadtrat Wolf-Dieter Winkler (Freiburg Lebenswert) stimmte gegen die Änderungen, Günter Rausch (Linke Liste/Eine Stadt für alle) enthielt sich, die übrigen 30 Anwesenden stimmten dafür. Damit wurde die Grundlage geschaffen, beim Bau von Dietenbach 4,4 Hektar Wald abzuholzen.
Die Botschaft ist angekommen
Der Abstimmung über die Vorlage der Verwaltung ging eine Diskussion voraus, in der sich zeigte, dass fast allen Fraktionen des Gemeinderats die Problematik der geplanten Rodungen im DietenbachWALD durchaus bewusst ist. Der öffentliche Protest der Zivilgesellschaft, die Argumente der Freundinnen und Freunde des DietenbachWALDes, werden inzwischen ernst genommen. Die Botschaft ist angekommen. Dennoch überwog in der Diskussion bei fast allen Rednern die Vorstellung, die Wohnungen und Infrastruktur in Dietenbach könnten nicht ohne Waldverlust gebaut werden.
„Wir legen Wert auf die Ökosysteme rund um Dietenbach“, erklärte etwa Simon Sumbert von Bündnis 90/Die Grünen, „sie sollen überlebensfähig sein und bleiben.“ Aber: „Wir können nicht alles retten.“ Für die SPD/Kulturliste bekannte Ludwig Striet: „Niemand tut sich leicht mit dem Wald, aber die Wohnungen müssen gebaut werden.“ Und: „Wir müssen unsere Anstrengungen für Klima- und Naturschutz verbessern.“ Für die CDU bedauerte Martin Kotterer die „notwendigen Baumfällungen“. Aber: „Wir werden im Sinne des Waldes Verbesserungen erreichen.“
Die Fraktion „Eine Stadt für alle“ hatte einen Änderungsantrag eingebracht, auf die sogenannten Townhouses im nördlichen Teil des Langmattenwäldchens zu verzichten, um dort den Wald zu erhalten. Fraktionssprecher Gregor Mohlberg sprach in seiner Begründung von „hoher Verantwortung“ und „Verpflichtung zum maximalen Walderhalt“. Allerdings gab es für diesen Antrag nur fünf Ja-Stimmen bei 27 Neins.
Der Antrag von Stadtrat Wolf-Dieter Winkler, die Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplans von der Tagesordnung abzusetzen, war schon zu Beginn der Sitzung von allen anderen Ratsmitgliedern abgelehnt worden. Winkler hatte moniert, dass bei der Darstellung der verschiedenen Varianten zum Bau der Straßenbahn nach Dietenbach die Trasse durch das Langmattenwäldchen, in Verlängerung des Bollerstaudenweges, „tendenziös aufgewertet“ worden sei. Zudem habe es in den Ausschüssen keine Gelegenheit zur Diskussion gegeben. Unter den Trassenvarianten befand sich auch ein Vorschlag von Tjark Voigts vom Aktionsbündnis, mit dem der Wald weitgehend geschont würde.
Bald ist Gemeinderatswahl
Mit der Zustimmung des Gemeinderats ist die Änderung des Flächennutzungsplans aber noch nicht rechtskräftig. Dazu braucht es die Genehmigung des Regierungspräsidiums zur „Waldumwandlung“. Und diese Genehmigung ist bisher nicht erfolgt. Ohnehin ist der Flächennutzungsplan nur die planerische Grundlage für die Bebauungspläne. Noch liegt kein Bebauungsplan vor und auch dafür bedürfte es -dann für Rodungen von Wald wiederum der Zustimmung des Regierungspräsidiums.
Außerdem kann jeder Bebauungsplan juristisch angefochten werden, wie das schon bei der Planung der Erdgashochdruckleitung vom NABU als Teil des Aktionsbündnisses mit Erfolg praktiziert wurde. Das Verwaltungsgericht Freiburg begründet seine Entscheidung damit, dass keine Alternativen geprüft worden seien, die mehr Wald erhalten würden. Das könnte auch bei den weiteren Rodungsplänen der Fall sein.
Bevor es möglicherweise zu weiteren Klagen kommt, hat es der Gemeinderat in der Hand, in den Bebauungsplanverfahren gemäß seiner „hohen Verantwortung“ für „Klima- und Naturschutz“ und „im Sinne des Waldes weitere Verbesserungen“ zu bewirken. Am 9. Juni 2024 ist Kommunalwahl. Es kann sein, dass viele Wählerinnen und Wähler ihre Wahlentscheidung dann auch davon abhängig machen, wie die Kandidatinnen und Kandidaten zum DietenbachWALD stehen.
Text: Harald Kiefer
Fotos: Harald Kiefer & Christian Zissel