Gericht stoppt Rodung

Alternative Gasleitungstrasse wurde nicht geprüft

Die geplante Rodung für eine Gasleitung im DietenbachWALD ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem entsprechenden Eilantrag des Naturschutzbunds NABU, Kreisverband Freiburg, am Montag stattgegeben. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Stadtverwaltung Widerspruch einlegt. Darüber müsste der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in letzter Instanz entscheiden. Sollte der VGH sich der Entscheidung der Freiburger Richter anschließen, würde sich das Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit der geplanten Rodung voraussichtlich über Jahre hinziehen.

Die Verwaltungsrichter hatten vor allem beanstandet, dass die oberste Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg bei der Genehmigung des Sofortvollzugs der Rodungen eine mögliche Alternativtrasse für die überregionale Erdgashochdruckleitung nicht geprüft habe. Diese Trasse würde nicht größtenteils durch den Wald, sondern unter einer geplanten Sportfläche verlaufen und daher den Wald weitgehend schonen.

Das Aktionsbündnis „Hände weg vom DietenbachWALD“, zu dem der BürgerInnenVerein Rieselfeld gehört, begrüßte die Entscheidung des Gerichts bei seinem Treffen am Dienstagabend als bedeutenden Etappensieg. Zwar ist damit über die Rechtsmäßigkeit aller geplanten Rodungen im DietenbachWALD grundsätzlich noch nichts ausgesagt,  die Entscheidung macht aber deutlich, dass die Stadtverwaltung bei ihren Rodungsplänen nicht sorgfältig arbeitet und von der Genehmigungsbehörde offenbar nicht ausreichend überprüft wurde. Das Entscheidende ist der Schutz der bedrohten Arten im DietenbachWALD, über die in diesem Gerichtsbeschluss noch gar nichts ausgesagt ist. Der Artenschutz wird im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine bedeutende Rolle spielen, zu dem es aber nur kommt, wenn die Stadt an ihren Plänen festhält.

Ungeachtet der Gerichtsentscheidung vom Montag wurden schon anderntags, am Dienstagmorgen, am Parkplatz beim Mundenhof Tatsachen geschaffen: Viele Bäume wurden gefällt und Sträucher gerodet. Unter anderem eine alte Weide. In diesem Gebiet hat jedes Jahr ein Paar der seltenen Grauschnäpper gebrütet.

Die Stadt Freiburg hatte ursprünglich erklärt, erst mit Vorliegen der artenschutzrechtlichen Genehmigungen im November mit diesen Erschließungsarbeiten zu beginnen. Das Aktionsbündnis hat keine Informationen darüber, ob diese Genehmigungen inzwischen vorliegen. Diese Rodungen sind als „vorgezogene Maßnahme“ nach Gemeinderatsbeschluss ohne gültigen Bebauungsplan erfolgt. Und schon Tage vor der Gerichtsentscheidung wurden am frühen Morgen viele große alte Bäume auf dem Areal der früheren Hundeschule gefällt. Dieses Werk diente dem „Freiräumen“ der Trasse für die Gasleitung in Richtung Wald.

In beiden Fällen wurden weder der BürgerInnenVerein noch das Aktionsbündnis über den Zeitpunkt informiert. Offenbar werden Störungen befürchtet. Die wird es mit Sicherheit geben, wenn möglicherweise eines Tages im DietenbachWALD gerodet werden sollte. Auch in dieser Sache werden die Gerichte das letzte Wort haben.

Harald Kiefer

Der Bericht in der Badischen Zeitung dazu:

https://www.badische-zeitung.de/freiburger-gericht-stoppt-baumfaellungen-fuer-den-neuen-stadtteil-dietenbach

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert