Inklusion bedeutet gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen an allen Orten. Hiermit ist auch die vollumfängliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft von Anfang an gemeint. Dieses Grundrecht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die Deutschland 2009 unterzeichnet hat. Dies bedeutet, dass jeder Mensch dort ausgebildet wird, arbeiten darf und seinen Freizeitaktivitäten nachgehen kann, wo er/sie lebt.
Inklusion beinhaltet, dass sich Menschen mit und ohne Behinderung begegnen, den Stadtteil und seine Angebote, wie Sportvereine, Kultur, Kirche und auch Schule, gemeinsam nutzen können und mit der Vielfalt bereichern. Es ist wichtig, unsere gegenseitige Scheu zu verlieren und – so wie Kinder uns das oft vorleben – unbefangen miteinander umgehen lernen.
Es gibt momentan keine regelmäßig stattfindenden Arbeitskreistreffen! Vierteljährlich werden von mir (innerhalb des BIV e.V. ) gemeinsam mit KIOSK e.V. inklusive Stammtische angeboten, die vorher angekündigt werden.
Menschen mit Behinderung sind oft angewiesen auf technische oder organisatorische Voraussetzungen für eine Teilhabe. Bitte geben Sie uns Hinweise, wenn sie entsprechende Mängel feststellen damit wir nach Mitteln und Wegen suchen können, diese zu beheben.
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Esther Grunemann
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